Nachfolgend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Supprimo GmbH für die in den jeweiligen Überschriften genannten Leistungsbereiche. Der Stand der jeweiligen Fassung ist angegeben.
Allgemeine Zahlungs- und Lieferbedingungen (B2C)
Stand: 01.01.2025
Supprimo GmbH
Bleibergstr. 26a, 51709 Marienheide
Telefon: 02261/9466096
E-Mail: info@supprimo.de
Handelsregistereintrag: Amtsgericht Köln, HRB 105007
Umsatzsteuer-ID: DE328759896
Geschäftsführer: Daniel Kreß
§ 1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen und werden Inhalt des Vertrages.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen uns und dem Kunden individuell und schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind zunächst freibleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung in Textform (also auch per E-Mail) zustande.
§ 3 Preise
3.1 Beim Versand bzw. bei der Lieferung verstehen sich Preise – sofern nichts anderes vereinbart wurde – zuzüglich der Kosten für Verpackung, Transport und Frachtversicherung, entsprechend vertraglicher Vereinbarung. Der Betrag ist netto zuzüglich der gültigen Umsatz-/Mehrwertsteuer.
3.2 Wir übernehmen für Druck- oder Übertragungsfehler bei der Preisauszeichnung keine Haftung.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zum Ausgleich der Kaufpreisforderung behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache vor.
4.2 Dementsprechend dürfen gelieferte Gegenstände ohne unsere Zustimmung nicht verändert oder veräußert werden.
§ 5 Lieferzeit
5.1 Sämtliche Angaben zu Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung eines Produktes sind lediglich voraussichtliche Angaben und ungefähre Richtwerte. Sie stellen keine verbindlichen bzw. garantierten Versand- oder Liefertermine dar, außer wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet sind oder als verbindliche Termine vereinbart wurden. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte Produkte nicht verfügbar sind, werden wir Sie darüber gesondert per E-Mail informieren. Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, sind wir Ihnen gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall werden Sie unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
§ 6 Versand
6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch beim Versendungskauf – geht erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind wir zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
§ 7 Zahlung, Verzug
7.1 Preise sind nach Vertragsschluss entsprechend vertraglicher Vereinbarung, spätestens aber bei Bereitstellung der Ware, fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Falle des Verzugs §§ 286 und 288 BGB.
7.2 Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung / Sachmängelhaftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
8.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus Sachmängeln beträgt für Verbraucher zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache.
8.3 Für gebrauchte Gegenstände beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Lieferung der Ware.
8.4 Zeigt sich an der Ware ein Sachmangel, so hat der Käufer nach seiner Wahl ein Recht auf Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung). Uns steht gemäß § 440 BGB in der Regel das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung zu, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Kaufgegenstandes oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Dem Käufer stehen Gewährleistungsrechte nur zu, soweit die Kaufsache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war.
8.5 Sind wir zur Nacherfüllung gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine vom Käufer zu setzende angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt die Nacherfüllung in sonstiger Weise fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln der Kaufsache ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Ein solcher Mangel berechtigt nur zur Minderung.
8.6 Im Falle der Nachlieferung oder des Rücktritts hat der Käufer eine Nutzungsentschädigung für die Zeit der Nutzung des Kaufgegenstandes entsprechend § 346 BGB zu leisten.
§ 9 Schadensersatz
9.1 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften wir in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 10 Datenschutz, Erfüllungsort und Sonstiges
10.1 Der Käufer ist einverstanden, dass die zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung notwendigen Daten von uns gespeichert werden. Wir versichern die Verwendung der Daten nur im eigenen Hause und schließen die Weitergabe an unberechtigte Dritte aus.
10.2 Erfüllungsort für die Verpflichtung ist unser Geschäftssitz, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag Abweichendes ergibt.
§ 11 Feuerwehrpläne
11.1 Feuerwehrpläne werden auf Grundlage der DIN 14095 erstellt. Der Kunde erhält nach Fertigstellung PDF-Dokumente, die in sein Eigentum übergeben werden. Die erstellten CAD-Dateien bleiben im Urheberrecht der Firma Supprimo GmbH vorbehalten. Gegen entsprechendes Angebot können diese käuflich erworben werden.
11.2 Supprimo haftet nicht für nach der Bestandsaufnahme durchgeführte bauliche oder organisatorische Änderungen.
11.3 Supprimo übernimmt nicht die Kosten Dritter (Feuerwehren, Behörden etc.) für die Prüfung und Freigabe der Dokumente.
11.4 Es gilt die Preisvereinbarung aus dem jeweils individuell erstellten Angebot. Die Erstellung der Feuerwehrpläne wird nach Aufwand pro Stunde zuzüglich einer Materialpauschale abgerechnet.
§ 12 Salvatorische Klausel
12.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
12.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Gerichtsstand ist Gummersbach.
Marienheide, 01.11.2026
Supprimo GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Erste Hilfe Ausbildung
Stand: 01.11.2026
Supprimo GmbH
Bleibergstr. 26a, 51709 Marienheide
Telefon: 02261/9466096
E-Mail: info@supprimo.de
Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich „Erste Hilfe Ausbildung“ der Supprimo GmbH, nachstehend „Veranstalter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
3. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
Es gelten die Vereinbarungen dieses Vertrages sowie die Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe.
1.) Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt nach Terminabsprache per E-Mail, Telefon oder persönlich zwischen Supprimo und dem Kunden nach Unterzeichnung eines separaten Vertrages und zusätzlicher Terminbestätigung per E-Mail zustande. Bei Einzelbuchungen gelten diese AGB.
Bei einer Gruppen- oder Firmenanmeldung schließt eine verantwortliche oder weisungsberechtigte Person des Kunden einen Vertrag für die angemeldeten Personen ab. In diesem Fall erfolgt die Bestätigung der Kursdurchführung ausschließlich an die verantwortliche Person.
2.) Teilnahmegebühren und Abrechnung bei Teilnahme über Unfallversicherungsträger
Die Abrechnung der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen erfolgt unmittelbar zwischen ermächtigter Stelle und dem für den Lehrgangsteilnehmenden zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern eine betriebliche Teilnahme vorliegt.
Die Abrechnungsmodalitäten werden durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger selbst festgelegt. Supprimo übernimmt keine Haftung für eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger. Die entsprechenden Vorgaben des jeweiligen Unfallversicherungsträgers sind durch den Kunden zu prüfen. Supprimo gibt hierbei Hilfestellungen und berät zum jeweiligen Vorgehen.
Zur Abrechnung mit den Unfallversicherungsträgern benötigt Supprimo spätestens bis zum Kursbeginn ein unterschriebenes und gestempeltes Abrechnungsformular oder je nach Unfallkasse einen Gutschein der Unfallkasse. Später eingereichte Gutscheine oder Abrechnungsformulare können nicht berücksichtigt werden.
Supprimo stellt über die Webplattform „HiOrg-Server“ dem Kunden ein Abrechnungsformular zum Download zur Verfügung.
Sollte eine Abrechnung von Teilnehmern des Kunden durch den Unfallversicherungsträger abgelehnt werden oder die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, erfolgt nach Kursende eine Rechnungsstellung durch Supprimo in Höhe der zum Ausbildungszeitpunkt gültigen BG-Gebühren pro Teilnehmer. Die Gebühren sind unter https://dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp abrufbar. Erste-Hilfe-Ausbildungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß § 4 Nr. 21 UStG a.
3.) Teilnahmegebühren und Abrechnung von privaten und sonstigen Teilnehmern
Die Abrechnung der Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt unmittelbar zwischen Supprimo und dem Teilnehmer. Bei Teilnahme über einen Betrieb kann hier eine Kostenübernahme durch das Unternehmen erfolgen. Hierfür erhält das Unternehmen im Nachgang eine Rechnung.
Der Betrag bei privaten Teilnehmern ist vor Ort bei Kursbeginn in bar oder per EC-/Kreditkartenzahlung zu entrichten.
Die Gebühren pro Person betragen:
- bei Barzahlung: die 49,00 €
- bei EC-/Kartenzahlung: 50,00 €
4.) Gebühr Inhouse-Kurs (Veranstaltung in einer Räumlichkeit des Kunden)
Gemäß DGUV-Grundsatz 304-001 sind mit den Pauschgebühren der Unfallversicherer alle Aufwendungen für Standardlehrgänge in den Räumlichkeiten der ermächtigten Stelle abgedeckt.
Werden auf Wunsch des Kunden abweichend vom oben beschriebenen Standardlehrgang Inhouse-Schulungen vereinbart, die außerhalb der ermächtigten Stelle (z. B. im Unternehmen) stattfinden, so können dadurch tatsächlich entstehende Mehrkosten seitens der ermächtigten Stelle dem beauftragenden Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Bei Inhouse-Kursen (Kurs in den Räumlichkeiten des Unternehmens) stellt Supprimo dem Kunden eine Gebühr abhängig von der Entfernung in Rechnung:
- im Umkreis bis 25 km einfache Strecke ab dem Firmensitz von Supprimo bis zum Veranstaltungsort: 50,00 € netto (in Worten: fünfzig Euro)
- im Umkreis von 25 bis 50 km einfache Strecke ab dem Firmensitz von Supprimo bis zum Veranstaltungsort: 75,00 € netto (in Worten: fünfundsiebzig Euro)
- im Umkreis von 50 bis 75 km einfache Strecke ab dem Firmensitz von Supprimo bis zum Veranstaltungsort: 100,00 € netto (in Worten: einhundert Euro)
Die Gebühr wird nur bei Durchführung des Kurses berechnet. Bei Stornierung ist dies ausgeschlossen.
5.) Stornoregelung
Gruppenbuchungen können bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden.
Bei einer späteren Absage vor Seminarbeginn werden dem Kunden 100 % der jeweils gültigen Pauschgebühren der DGUV in Rechnung gestellt. Ab dem 01.01.2027 beträgt die Pauschgebühr 48,63 € netto pro Teilnehmer. Die Pauschgebühr erhöht sich jährlich und ist im Internet auf den Seiten der DGUV unter https://dguv.de/fb-erstehilfe/index.jsp abzurufen.
Als Berechnungsgrundlage bei Gruppenbuchungen gilt die angemeldete Teilnehmerzahl im HiOrg-Server, mindestens aber die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen.
Kann ein angemeldeter Teilnehmer an einer Schulung nicht teilnehmen, so kann bis eine Woche vor Seminarbeginn kostenfrei auf einen anderen Teilnehmer umgebucht werden. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, so wird die jeweils gültige Pauschgebühr der DGUV in Rechnung gestellt.
Supprimo behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung auch kurzfristig (z. B. bei Krankheit des Dozenten) nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen und den Vertrag zu kündigen.
Supprimo behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung bis 7 Tage vor Seminarbeginn abzusagen, wenn diese unzumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
6.) Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und endet nach Durchführung der Veranstaltung.
7.) Datenschutz
Der Kunde unterzeichnet bei Gruppenbuchungen für seine Teilnehmer eine Datenschutzerklärung, die als Anlage zu diesem Vertrag gilt. Die Unterschrift zu diesem Vertrag gilt gleichzeitig für die Kenntnisnahme und das Einverständnis zur Datenschutzerklärung.
Bei Einzelbuchungen wird eine Datenschutzerklärung bei Seminarbeginn ausgeteilt. Diese muss unterschrieben an den Dozenten zurückgegeben werden.
8.) Organisatorische Voraussetzungen für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen
Bei Inhouse-Kursen versichert der Kunde, die folgenden Voraussetzungen der DGUV einzuhalten:
Teilnehmerzahl:
Mindestens 12 Personen, maximal 20 Personen. Bei Unterschreitung der Personenzahl bis auf mindestens 10 Personen trägt der Kunde die Kosten für die Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl. Pro Person werden die jeweils gültigen Gebühren der DGUV berechnet. Bei einer Unterschreitung der Teilnehmerzahl von 10 Personen ist der Kurs nicht durchführbar. Dies gilt auch bei kurzfristigen Krankheitsausfällen.
Räumlichkeiten:
Für die Lehrgänge müssen geeignete Räume vorhanden sein. Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem 20 Personen durch theoretischen Unterricht, praktische Demonstrationen und Übungen in der Ersten Hilfe unterwiesen werden können. Der Raum muss wenigstens 50 m² Grundfläche ausweisen.
Bei weniger als 20 Teilnehmern darf die Raumgröße unterschritten werden. Es müssen mindestens 2 m² pro Teilnehmer und 10 m² für den Dozenten vorgehalten werden. Eine verfügbare Grundfläche von 20 m² darf nicht unterschritten werden.
Die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung müssen eingehalten werden.
Im Raum müssen für alle Teilnehmer und den Dozenten Stühle vorgehalten werden.
Für den Dozenten ist mindestens ein Tisch vorzuhalten.
Sollten die Vorgaben aus Punkt 9.) nicht gegeben sein, ist der Dozent angehalten, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall greift die Stornoregelung aus Punkt 6.)
9.) Allgemeine Teilnahmebedingungen
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Der Dozent ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
Supprimo haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die dem Teilnehmer aufgrund der Teilnahme am Seminar entstehen, sollte dieser gegen die bekannten Teilnahmebedingungen verstoßen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Vor der Veranstaltung muss der Dozent über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
Erste-Hilfe-Ausbildungen beinhalten einen Zeitansatz von 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten plus Pause. Teilnehmer, die verspätet erscheinen oder die Veranstaltung vorzeitig verlassen, erhalten keine Teilnahmebescheinigung.
Teilnehmer, die bewusst die Teilnahme an den praktischen Übungen verweigern, erhalten nach Abschluss eine Anwesenheitsbestätigung. Eine erfolgreiche Teilnahmebescheinigung wird in diesem Fall nicht ausgestellt.
Gerichtsstand ist Gummersbach.
Marienheide, 01.11.2026
Daniel Kreß, Geschäftsführer
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Brandschutzhelferausbildung
Stand: 01.11.2026
Supprimo GmbH
Bleibergstr. 26a, 51709 Marienheide
Telefon: 02261/9466096
E-Mail: info@supprimo-gmbh.de
1. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich „Brandschutzhelferausbildung“ der Supprimo GmbH, nachstehend „Veranstalter“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
3. Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
2. Vertragsgegenstand
1. Der Veranstalter bietet Aus- und Fortbildung im Bereich Brandschutz an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und in sonstigen von ihm genutzten Medien bekannt gegeben.
2. Grundlegender Gegenstand des Vertrages / Aufgabenbezeichnung: Aus- und Fortbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern, Brandschutzunterweisung, Feuerlöschertraining und vergleichbare Tätigkeiten.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung / Angebotsannahme auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post (E-Mail) oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder privat angemeldete Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. In diesem Fall wird das Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben nur an die verantwortliche Person gesendet.
3.4 Diese AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
3.5 Angemeldete Seminare können bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Absage vor Seminarbeginn werden 100 % der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls veranschlagte Anfahrtskosten werden nicht berechnet. Als Berechnungsgrundlage gelten die angemeldeten Teilnehmer oder, wenn noch keine konkrete Anmeldung erfolgt ist, die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen.
3.6 Kann ein angemeldeter Teilnehmer an einem Seminar nicht teilnehmen, so kann bis eine Woche vor Seminarbeginn auf einen anderen Mitarbeiter umgebucht werden. Erscheint ein angemeldeter Teilnehmer nicht, so wird die fällige Seminargebühr der buchenden Person oder Einrichtung in Rechnung gestellt.
3.7 Der Veranstalter behält sich vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.8 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.3 Der Teilnehmer kann bar oder per Vorkasse seiner Zahlungspflicht nachkommen. Seminare, die durch ein Unternehmen gebucht werden, erhalten nach Lehrgangsende die Zahlungsaufforderung per Rechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen nach Rechnungsstellung.
4.4 Soweit nicht durch ein individuelles Angebot vereinbart, gelten folgende Seminargebühren:
- Brandschutzhelferausbildung (4 UE): 119 € netto zuzüglich MwSt. pro Teilnehmer
- Brandschutz- und Evakuierungshelfer (6 UE): 139 € netto zuzüglich MwSt. pro Teilnehmer
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer sowie den Vorgaben gemäß DGUV Information 205-033.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Seminarleiter / Coach / Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die dem Teilnehmer aufgrund der Teilnahme am Seminar / Coaching / Training entstehen, sollte dieser gegen die bekannten Teilnahmebedingungen verstoßen.
6.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer / Coach / Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.7 Pro Lehrgang gibt es eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen.
6.8 Andere Absprachen erfordern die Schriftform und werden durch die buchende Einrichtung mit dem Differenzbetrag vergütet.
6.9 Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden.
6.10 Es muss mindestens ein Raum zur Verfügung stehen, in dem die gemeldeten Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können.
6.11 Die Mindestraumgröße beträgt 35 m².
6.12 Die Räumlichkeiten müssen über ausreichend Beleuchtung verfügen.
6.13 Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheit und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Beamer zum Einsatz zu bringen.
6.14 Sämtliche Vorgaben aus der DGUV Information 205-033 müssen von beiden Parteien eingehalten werden.
6.15 Für die praktischen Übungen muss ein brandschutztechnisch geeignetes Außengelände mit geteertem Untergrund zur Verfügung stehen, um den gasbetriebenen FireTrainer zu benutzen. Sollten die Vorgaben aufgrund fehlender Mittel oder Teilnehmer nicht eingehalten werden, darf die Veranstaltung nicht durchgeführt werden.
6.16 Der Auftraggeber übernimmt dann die Kosten der Veranstaltung gemäß den unter Punkt 3.5 aufgeführten Stornobedingungen.
6.17 Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen oder der betrieblichen Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert.
6.18 Die Teilnahme an der Aus- und Fortbildung des Veranstalters ist nur in geeigneter Bekleidung möglich. Für die Veranstaltungen empfehlen sich lockeres Schuhwerk und normale Straßenkleidung. Schuhe mit hohen Absätzen, Röcke oder Ähnliches sind aufgrund der praktischen Übungen nicht gut geeignet.
7. Verschwiegenheitspflicht
7.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers / Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
9.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Gerichtsstand ist Gummersbach.
Marienheide, 01.11.2026
Daniel Kreß, Geschäftsführer
