Brandschutzbeauftragter

Supprimo GMBH – Ihr externer Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter

Als Unternehmer ist man vielen rechtlichen Verpflichtungen unterlegen. So auch dem betrieblichen Brandschutz.

In vielen Brandschutzkonzepten, die Teil der Baugenehmigung des Betriebes sind, ist das Vorhalten eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben.

Die Ausbildung und Expertise eines Brandschutzbeauftragten ist vielseitig und mit einem hohen Aufwand verbunden, sodass eine interne Besetzung häufig nicht zielführend ist.

Hierbei unterstützen wir Sie!

Als Fachunternehmen für den betrieblichen Brandschutz in Ergänzung mit unserem Netzwerk im Bereich Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Bauhandwerk stellen wir Ihrem Betrieb einen erfahrenen Brandschutzbeauftragten zur Seite.

Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten

Die Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten sind in der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014-11 näher beschrieben

  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind und ggf. die Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer gemäß ASR A 2.2)
  • Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
  • Mitwirken bei der Implementierung von präventiven und reaktiven (Schutz-)Maßnahmen im Notfallmanagement z. B. für kritische Infrastrukturen (Stromausfall), für lokale Wetterereignisse im Schadenspotenzial (extreme Hitze-/Kältewelle, Starkregen, Sturm, Hagel etc.)
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Zwischen dem Betrieb und der Firma Supprimo GmbH wird ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der die individuellen Tätigkeiten definiert.

Grundsätzlich bieten wir Jahrespauschalen an, die die überwiegenden Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten abbilden.
Im Regelfall wird eine jährliche Anzahl an Brandschutzbegehungen definiert.

Zusätzlich beraten wir Sie durchgehend im Rahmen der festgelegten Tätigkeiten entweder per Mail, Telefon oder via Videokonferenz.

Was kostet ein Brandschutzbeauftragter?

Die Preisgestaltung wird im Rahmen eines Angebots nach entsprechender Ermittlung des zeitlichen Aufwandes, der Tätigkeiten sowie der Anzahl an Objekten/Liegenschaften ermittelt.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die externe Beauftragung häufig günstiger ist, als die Ausbildung und Freistellung eines internen Mitarbeiters.

Wie erfolgt die Dokumentation?

Jeder Kunde erhält Zugriff auf unsere Dokumentationsplattform „PlanRadar – www.planradar.com“ mit der wir die komplette digitale Dokumentation zu unseren Tätigkeiten, Mängeln, Hinweisen und ähnlichem durchführen.

Sie als Kunde haben die Möglichkeit im Rahmen eines Ticketsystems, die angezeigten Mängel selbstständig einzusehen, zu kommentieren und bei Bedarf abzuarbeiten.

Zusätzlich generieren wir über diese Software regelmäßige Berichte, die Sie natürlich auch in Papierform vorhalten können.

Die Nutzung der Software ist in unserer Dienstleistungspauschale inkludiert.

Bleiben Sie in Kontakt mit uns!

Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular

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