Die Ausbildung in Erste Hilfe nach den Grundsätzen der DGUV ist für alle Personen geeignet, die erstmalig einen Erste Hilfe Kurs besuchen oder bei denen die zwei Jahres Frist zur Fortbildung abgelaufen ist. Gleichzeitig ist der Kurs anerkannt zum Erlangen des Führerscheins nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
- Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):
Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer - Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
- in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Beschäftigten.
In diesem Kursformat vermitteln wir neben den notwendigen theoretischen Inhalten auch viele praktische Skills, wie z.B. die Herz-Lungen-Wiederbelebung, die stabile Seitenlage, das versorgen von Wunden und vielem mehr.