Betriebliche Ersthelfer benötigen alle zwei Jahre eine Fortbildung in Erste Hilfe nach den Grundsätzen der DGUV.
Die Fortbildung in Erste Hilfe ist für alle betrieblichen Ersthelfer vorgesehen, die weiterhin als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden sollen und bei denen die gesetzliche Frist zur Fortbildung von zwei Jahren noch nicht abgelaufen ist. Bei Überschreitung empfehlen wir eine erneute Grundausbildung in Erste Hilfe.
In diesem Kursformat werden die Inhalte der Grundausbildung vertieft und mit praktischen Übungen ergänzt, sodass der Ersthelfer jederzeit auf dem aktuellen Stand ist.